Gerade in der Anwaltschaft können scheinbar kleine Fehler – in der Beratung, Vertretung oder auch Kanzleiorganisation – zu großen Schäden führen. Anders als früher sind auch immer mehr MandantInnen dazu bereit, Schadenersatzansprüche gegenüber AnwältInnen zu verfolgen. Andreas Geroldinger und Christoph Zehentmayer bieten einen kompakten Überblick über die Grundzüge der Anwaltshaftung und über aktuelle Rechtsprechung aus diesem Bereich, insbesondere für RechtsanwaltsanwärterInnen zur Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung.
Vortragende
Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht und des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz; seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, speziell im Schadenersatz- und Amtshaftungsrecht, sowie im Zivilverfahrensrecht.
https://www.jku.at/institut-fuer-zivilrecht/ueber-uns/team/geroldinger
RA Mag. Dr. Christoph Zehentmayer, LL.B. war Assistent am Institut für Zivilrecht der JKU Linz und wissenschaftlicher Mitarbeiter am OGH. Seine Dissertation wurde mehrfach ausgezeichnet. Heute ist er Rechtsanwalt bei JWLS, einer traditionsreichen Linzer Kanzlei.
https://www.jlwss.at/christoph-zehentmayer/
Für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist eine verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich (Achtung: begrenzte Teilnehmeranzahl!). Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen für die Teilnahme an Veranstaltungen (Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr: „Getestet/Geimpft/Genesen“).
Die Veranstaltung wird außerdem als Live-Webinar übertragen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitglieder kostenlos. Gäste überweisen bitte vorab einen Organisationsbeitrag in Höhe von EUR 20,00 auf das Konto des Juristenverbandes AT06 2011 1841 6532 4000.