• Welche Serviceleistungen bietet der Juristenverband seinen Mitgliedern?

    Der Juristenverband organisiert (zumeist kostenlose) Seminare, Vorträge, Podiumsdiskussionen und gesellschaftliche Veranstaltungen (z.B. Juristenball; siehe unsere Ankündigungen) zu aktuellen juristischen Themen. Zudem stehen Ihnen pro Kalenderjahr zwei ermäßigte Ballkarten für den Juristenball zu.

    Darüber hinaus unterstützt der Juristenverband seine Mitglieder bei Fragen zu Berufsprüfungen (RA, Richter, Notare), bei Ihrer Suche nach einem Prüfungspartner bzw einer Prüfungspartnerin (siehe auch unsere Prüfungspartnerbörse) und bei der Stellensuche (siehe www.lawfinder.at). Daneben können Sie sich auch in die Substitutionenliste eintragen lassen oder unser Schwarzes Brett nutzen.

  • Wie werde ich Mitglied des Juristenverbands?

    Mitglied können alle Personen mit einer juristischen Ausbildung werden, aber auch Personen, die aktuell Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsrecht studieren. In Ausnahmefällen können auch Personen ohne juristische Ausbildung werden. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss des Präsidiums erforderlich. Bitte füllen Sie unser nachstehendes Beitrittsformular aus.

  • Kann ich Mitglied im Juristenverband werden, obwohl ich kein Jurist bzw keine Juristin bin?

    Ja, das ist in besonderen Fällen möglich. Bitte füllen Sie unser nachstehendes Beitrittsformular aus. Ihr Aufnahmegesuch wird dem Präsidium zur Abstimmung vorgelegt, wobei zur Aufnahme ein einstimmiger Beschluss erforderlich ist. Sie werden darüber informiert, ob Sie in den Juristenverband aufgenommen wurden.

  • Welche Pflichten habe ich als Mitglied des Juristenverbandes?

    Die Pflicht zur Zahlung des einmaligen Aufnahmebeitrags und des Mitgliedsbeitrags pro Kalenderjahr. Die Zahlung ist bereits am Jahresanfang fällig. Die aktuelle Beitragshöhe entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Daneben besteht die Pflicht, uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten bekanntzugeben.

  • Wieviel beträgt der Mitgliedsbeitrag?

    Einmaliger Aufnahmebeitrag EUR 90,–

    Jahresbeitrag

    (ab 01.01.2020)

    Konzipienten     EUR 70,–
    Rechtsanwälte     EUR 94,–
    Justiz (Ri, StA, BMJ, Univ.)     EUR 75,–
    RiAA     EUR 70,–
    Studenten     EUR 40,–
    Rechtspraktikanten     EUR 50,–
    Allgemeine Juristen     EUR 75,–
    Notar/Beamte/Wirtschaft     EUR 75,–
    NotKand/WT Anw/StB Anw     EUR 70,–
  • Für welchen Zeitraum ist der Mitgliedsbeitrag zu zahlen?

    Der Mitgliedsbeitrag fällt pro Kalenderjahr an.

  • Ist der Mitgliedsbeitrag für ein Kalenderjahr auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Beitritt zum Verband zB erst im Dezember erfolgt?

    Ja, der Mitgliedsbeitrag ist auch in diesem Fall zur Gänze zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag fällt für jedes Kalenderjahr unabhängig vom konkreten Beitrittszeitpunkt in voller Höhe an.

  • Wann besteht die Möglichkeit eines Erlasses des Mitgliedsbeitrages?

    Beginnend ab 01.01.2020 wird den Mitgliedern des Juristenverbandes für die Dauer der Elternkarenz der Mitgliedsbeitrag aliquot erlassen. Hierzu hat das Mitglied eine E-Mail an office@juristenverband.at zu senden und eine Karenzbestätigung zu übermitteln, aus der sich die Karenzzeit ergibt, damit der Juristenverband den Erlass des Mitgliedbeitrags entsprechend berechnen und berücksichtigen kann.

  • Auf welches Konto ist der Mitgliedsbeitrag zu überweisen?

    Bitte überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag auf unser Vereinskonto: IBAN: AT06 2011 1841 6532 4000, BIC: GIBAATWWXXX.
    Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung Ihren Vor- und Zunamen an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

  • Ich habe die Serviceleistungen des Juristenverbandes nicht in Anspruch genommen. Muss ich den Mitgliedsbeitrag trotzdem zahlen?

    Ja. Der Juristenverband bietet seinen Mitgliedern regelmäßig diverse Serviceangebote. Die Mitgliedsbeiträge machen solche Angebote an Mitglieder überhaupt erst möglich. Ob das Vereinsmitglied allerdings ein Serviceangebot nutzt (etwa Veranstaltungen besucht) oder nicht, bleibt jedem Mitglied selbst überlassen. Die Beitragszahlungspflicht ist also nicht von der individuellen Nutzung bestimmter Angebote – also einem konkreten „Leistungsaustausch“ – abhängig. Ein solcher Leistungsaustausch steht bei der Mitgliedschaft in einem Verein wie dem Juristenverband nicht an erster Stelle.

  • Wie kann ich meine Mitgliedschaft im Juristenverband beenden?

    Der Austritt muss dem Verband schriftlich erklärt werden, wobei wir auch Austrittserklärungen per E-Mail an office@juristenverband.at akzeptieren. Bei Zweifeln über den Status Ihrer Mitgliedschaft müssen Sie in der Lage sein, nachzuweisen, dass Sie uns eine Austrittserklärung übermittelt haben (zB durch Weiterleitung Ihrer Austritts-E-Mail an uns). Sie werden darüber benachrichtigt, dass Ihre Austrittserklärung dem Präsidium zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt gemäß den Statuten nach Kenntnisnahme des Präsidiums per Jahresende.

  • Ich habe dem Juristenverband bereits im Jänner eine schriftliche Austrittserklärung übermittelt. Muss ich den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr trotzdem noch zahlen?

    Ja, denn der Austritt erfolgt gemäß den Vereinsstatuten per Jahresende des laufenden Kalenderjahres. Das heißt, der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist in voller Höhe zu entrichten. Sie sind bis 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres noch Mitglied im Juristenverband.

  • Wie ist der Juristenverband aufgebaut?

    Es bestehen derzeit folgende Clubs: der Club Konzipienten, der Club Rechtsanwälte, der Club Justiz und der Club  allgemeiner Juristen.

    Die einzelnen Clubs agieren unabhängig; die Obfrau / der Obmann vertritt den Club im Präsidium und bringt juristische Informationen.

  • Wie kann ich die Zeitschrift Nova & Varia beziehen?

    Die Zeitschrift Nova & Varia ist für alle Mitglieder gratis verfügbar, berichtet über das Verbandsgeschehen und bringt juristische Informationen. Die Nova & Varia ist im internen Bereich unserer Homepage www.juristenverband.at abrufbar. Zudem liegt die Nova & Varia auch im Vereinsbüro zur freien Entnahme auf. Aus Umweltschutzgründen wird unsere Vereinszeitschrift nicht mehr postalisch versendet.

  • Ich möchte gerne einen Vortrag bei einer Veranstaltung des Juristenverbandes halten. Ich habe Ideen oder Feedback zu Veranstaltungen. Ich möchte, dass mein Beitrag in der Nova & Varia veröffentlicht wird. An wen kann ich mich bei diesen und ähnlichen Fragen wenden?

    Wir freuen uns über Ihr Engagement. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an office@juristenverband.at oder rufen Sie uns unter +43 (0) 1 512 2600 an. Gerne besprechen wir alles Weitere mit Ihnen.

  • Ich möchte, dass mein Text auf der Homepage des Juristenverbandes veröffentlicht wird (zB Schwarzes Brett, Substitutionenliste, Prüfungspartnerbörse). Wie soll ich vorgehen?

    Bitte schicken Sie uns den Text, den Sie auf unserer Homepage veröffentlichen möchten, per E-Mail an office@juristenverband.at

  • Ich möchte ein Arbeitgeberprofil bzw ein Stelleninserat auf der Homepage www.lawfinder.at des Kooperationspartners des Juristenverbandes erstellen. Wie soll ich vorgehen?

    Für Mitglieder des Juristenverbandes sind diese Leistungen gratis. Bitte schicken Sie den Text, den Sie inserieren möchten an office@juristenverband.at. In weiterer Folge wird sich unser Kooperationspartner mit Ihnen in Verbindung setzen.

Beitrittsformular

    Personendaten

    FrauHerr





    Privatadresse







    Name und Anschrift der Kanzlei, des Amtes, des Büros, der Universität








    Es wird ersucht, Berufs- und Adressenänderungen bekanntzugeben!

    Ich ersuche um die Aufnahme in den JURISTENVERBAND

    CLUB

    Mitgliedbeitrag dzt. (jährlich)

    Aufnahmebeitrag (einmalig)

    Konzipienten

    € 70,-

    € 90,-

    RAA mit Prüfung

    € 70,-

    € 90,-

    Rechtsanwälte

    € 94,-

    € 90,-

    Justiz (Ri, StA, BMJ, Univ)

    € 75,-

    € 90,-

    RiAA

    € 70,-

    € 90,-

    Stud

    € 40,-

    € 90,-

    Rp

    € 50,-

    € 90,-

    Allgemeine Juristen

    € 75,-

    € 90,-

    NotarÖffentl. DienstWirtschaft

    € 75,-

    € 90,-

    NotKandWt AnwStB Anw

    € 70,-

    € 90,-

    Was hat Sie zum Beitritt bewogen bzw. wer hat Sie auf uns aufmerksam gemacht?
    Bei Club 2000: Weitere Mitgliedschaften in Organisation mit jur. Einschlag?

    Nach Einlagen Ihres Ersuchens erhalten Sie eine Bestätigung von unserem Büro.


    Der Beitritt erfolgt auf unbestimmte Zeit zum Gesamtverband; die Zuordnung zu einem Club basiert auf der jeweils tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Ein Austrittswunsch muss ggf. schriftlich an den Verband gerichtet werden; nach dessen Kenntnisnahme durch das Präsidium erfolgt die Berücksichtigung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres.