Derzeit haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, die ihre jeweilige Berufsprüfung mit einem sehr guten oder mit einem ausgezeichneten Erfolg abgelegt haben, im Oberlandesgerichtssprengel Wien die Möglichkeit, Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt zu werden. Zusätzliche Voraussetzung ist die Ablegung der Ergänzungsprüfung mit einem sehr guten oder ausgezeichneten Erfolg.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Wien, www.justiz.gv.at/ogw, unter der Überschrift „Chance für Quereinsteiger*innen“.
Dr. Gerhard Jelinek
Präsident des Oberlandesgerichts Wien